Um ein Immobiliendarlehen abzuschließen, ist nicht zwingend der persönliche Kontakt mit einem Bankmitarbeiter nötig. Darlehensverträge können z.B. auch online abgeschlossen werden. Immobilienfinanzierungen, die im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurden, wurden beispielsweise von der DSL Bank angeboten. Solche Immobiliendarlehen lassen sich auch heute noch widerrufen, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Das sog. „ewige Widerrufsrecht“ für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, ist nach einer Gesetzesänderung inzwischen erloschen. Eine Ausnahme sind allerdings Darlehensverträge, die per Fernabsatz, z.B. mit der DSL Bank geschlossen wurden. Diese Darlehen sind von der Gesetzesänderung nicht erfasst und können immer noch widerrufen werden. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet oder den Kunden gar nicht über sein Widerrufsrecht informiert hat. Dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf ist auch Jahre nach Abschluss des Darlehens noch möglich.

„Unter Fernabsatz werden Verträge verstanden, die mit Hilfe von Kommunikationsmitteln wie Telefon, Telefax, E-Mail oder postalisch abgeschlossen wurden und es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen den Mitarbeitern der Bank und dem Darlehensnehmer gekommen ist. Der Verbraucher hat also weder die Bank betreten noch sich von einem Außendienstmitarbeiter der Bank beraten lassen“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Durch einen erfolgreichen Widerruf erhält der Darlehensnehmer die Chance, zu den nach wie vor niedrigen Zinsen günstig umzuschulden und die Zinslast damit erheblich zu senken. Anders als bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens wird nach einem erfolgreichen Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das ist bei vielen Banken der Fall gewesen. „Unserer Auffassung nach lassen sich Fehler, die den Widerruf ermöglichen, auch in den Widerrufsbelehrungen der DSL Bank finden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/

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