Wer unzufrieden mit seiner Lebensversicherung ist, kann unter Umständen seinen Vertrag widerrufen – doch das ist bisweilen kompliziert. Obschon Lebensversicherungen in Deutschland verbreitet sind (es gibt 84 Millionen Verträge), hat das Image dieser Form der Vorsorge in jüngerer Zeit gelitten. Schlechte Renditen und sinkende Überschüsse sind hierfür die Hauptursachen. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Leiter der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller, sagt: „Für die Versicherer lohnt sich das Geschäft längst nicht mehr so sehr wie früher – das Neugeschäft mit kapitalbildenden Lebensversicherungen haben viele Anbieter bereits eingestellt, andere verkaufen Altpolicen an sogenannte Run-off-Firmen.“
Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, auf die veränderte Lage zu reagieren? Sollten sie ihre Verträge kündigen? Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät hier zur Vorsicht: „Oft ist das mit erheblichen Verlusten verbunden. Es gibt aber Fälle, in denen Kunden von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können.“ Welche sind das? Rechtsanwalt Cäsar-Preller führt aus: „Bei relativ vielen Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, geht das, denn deren Widerspruchsbelehrungen sind oft fehlerhaft. Teilweise fehlt ihnen etwa der Hinweis, dass ein Widerspruch in Textform zu erheben ist. Die Belehrungen müssen in den Verträgen optisch hervorgehoben werden. Sind sie es nicht, gilt laut Bundesgerichtshof (BGH) ein unbegrenztes Widerspruchsrecht. Selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde, dürfen ihn Verbraucher rückabwickeln. Zumeist erhalten sie dann mehr zurück. Versicherungsnehmer bekommen nach einem erfolgreichen Widerspruch die eingezahlten Prämien nämlich samt der Zinsen erstattet. Den Versicherern steht lediglich die Summe für den Versicherungsschutz zu.“
In einem Fall schloss eine Kundin 2004 eine Lebensversicherung ab und zahlte in zehn Jahren 14.500 Euro ein. Als sie den Vertrag aufkündigte, betrug der Rückkaufwert 15.000 Euro. Durch den Widerspruch bekam sie 2018 noch eine Nachzahlung von beinahe 2.500 Euro.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Das Wichtigste für einen Widerruf ist der Versicherungsschein, da steht meist die Widerspruchsbelehrung drauf. Ob die Klausel Fehler aufweist, kann ein Fachmann mit einem Blick erkennen. Laien erscheinen solche Verträge oft kompliziert. Weil die Versicherungen ihre Texte immer wieder verändert haben, gibt es vielerlei Belehrungen. Ist die Versicherung bereits gekündigt, wird es schwierig. Die Versicherer verlangen den Vertrag dann zurück. Es ist also ratsam, ihn zu kopieren, Hat man das nicht getan, sollte man wenigstens seine Versicherungsnummer kennen – fehlen diese Angaben, hat ein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg.“
Laut Rechtsanwalt Cäsar-Preller brauchen Versicherungsnehmer beim Durchsetzten ihres Widerrufs einen langen Atem: „Die Konzerne spielen auf Zeit, da werden berechtigte Widersprüche erst einmal pauschal abgelehnt.“
Ist die Ablehnung erfolgt, empfiehlt Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Gang zum Ombudsmann der Versicherungen: „Der ist kostenlos und die Versicherungen reagieren darauf.“
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich an einen Fachanwalt wenden. Auf Widerspruch spezialisierte Firmen können ebenfalls eingeschaltet werden, Rechtsanwalt Cäsar-Preller warnt aber: „Viele dieser Firmen verlangen ein Vorabhonorar oder bestehen auf 20 Prozent des finanziellen Vorteils.“

 

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