Mercedes-Kunden müssen sich auf längere Wartezeiten einstellen. Daimler verhängte nach Medienberichten einen Auslieferungsstopp für verschiedene Dieselmodelle. Auf die Fahrzeuge soll erst ein Software-Update aufgespielt werden, bevor sie an die Kunden gehen. Wie u.a. die „Funke Mediengruppe“ berichtet, sind Fahrzeuge der A-, B- und C-Klasse mit Vier-Zylinder-Motoren mit der Abgasnorm Euro 6b, die bis Ende Mai produziert wurden, von dem Auslieferungsstopp betroffen.

Demnach soll es Mercedes-Händlern am 22. Juni 2018 von Daimler schriftlich verboten worden sein, die betroffenen Fahrzeuge zuzulassen oder an den Kunden auszuliefern, bis ein entsprechendes Software-Update durchgeführt worden ist.

Der Zulassungs- und Auslieferungsstopp kann im Zusammenhang mit dem durch Bundesverkehrsminister Scheuer angekündigten Rückruf gesehen werden. Von dem Rückruf sind in Deutschland knapp 240.000 Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen, ein Modell der C-Klasse und der GLC. Von dem Auslieferungsstopp sind nach Medienberichten nun ein Modell der C-Klasse mit Vier-Zylinder Dieselmotor und 1,6 Litern Hubraum sowie verschiedene Modelle mit dem Dieselmotor OM 651 betroffen. Dieser Motor soll in Modellen der A- und B-Klasse sowie in den Modellen CLA, GLA und GLE verbaut sein. Darüber hinaus soll auch ein Sechs-Zylinder-Dieselmotor, der in Geländewagen der G-Klasse zu finden ist, betroffen sein.

Für die vom Rückruf betroffenen Mercedes-Fahrzeuge muss Daimler ein Software-Update entwickeln und vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigen lassen. Es ist davon auszugehen, dass die noch nicht ausgelieferten Fahrzeuge auch erst das Update erhalten sollen, bevor sie an die Kunden geliefert werden. Ansonsten müssten sie vermutlich ein paar Wochen nach der Auslieferung schon in die Werkstätten zurückgerufen werden. Genaue Informationen, wie lange die Mercedes-Kunden nun auf ihre neuen Fahrzeuge warten müssen, gibt es noch nicht.

„Mercedes-Kunden erleben jetzt das, was etliche VW-Käufer seit dem Abgasskandal schon erdulden mussten. Rückrufe, Software-Updates mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor und auch den Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Ebenso wie die VW-Kunden haben auch die Mercedes-Fahrer gute Möglichkeiten, ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen. Bei Klagen gegen VW oder die Konzerntöchter entscheiden immer mehr Gerichte verbraucherfreundlich“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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