Fahrverbote für Diesel können auch in Mainz ab 2019 kommen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz am 24.10.2018 entschieden. Die Stadt müsse entsprechende Verbote für ältere Diesel in den neuen Luftreinhalteplan zum 1. April 2019 aufnehmen. Wie in anderen Städten auch, wurde in Mainz eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verhandelt.

Die Diesel-Fahrverbote in Mainz müssten dann spätestens zum 1. September 2019 umgesetzt werden, wenn der Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid im ersten Halbjahr im Durchschnitt überstiegen wird, entschied das Verwaltungsgericht Mainz und machte damit den Weg für Fahrverbote in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt frei.

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Grenzwerte unstreitig über einen längere Zeitraum nicht eingehalten wurden. Reichen die angekündigten Maßnahmen nicht aus, um die Luftreinhaltepläne künftig einzuhalten, muss ab dem kommenden Herbst auch in Mainz mit Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge gerechnet werden. Nach Frankfurt wäre Mainz dann schon die zweite Stadt im Rhein-Main-Gebiet mit Fahrverboten. „Die Region droht zu einem Flickenteppich zu werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Betroffen wären von den Fahrverboten nicht nur die Einwohner, sondern auch die vielen Pendler, die täglich in den Städten unterwegs sind.

Sollte Mainz auch im kommenden Jahr die Grenzwerte nicht einhalten, müssen Fahrverbote für Diesel kommen. Dabei ließ das Verwaltungsgericht offen, ob die Verbote für ganze Zonen oder einzelne Straßen nötig sind. Es stellte aber fest, dass die Stadt Mainz zu einer kurzfristigen und dauerhaften Einhaltung der Grenzwerte im gesamten Stadtgebiet verpflichtet sei.

Ebenso wie Frankfurt gehört auch Mainz nicht zu den 14 besonders intensiv belasteten Städten, in denen Umtauschprämien und unter Umständen auch Hardware-Nachrüstungen angeboten werden sollen. Dabei könnte das Rhein-Main-Gebiet von Fahrverboten besonders betroffen sein. Ende des Jahres wird z.B. noch über ein Fahrverbot in Wiesbaden verhandelt. „Die betroffenen Diesel-Fahrer sollen für die Fehler der Autobauer und der Politik die Zeche zahlen. Allerdings haben sie auch Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. Unabhängig vom Abgasskandal kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Option sein. Dieser ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Im Erfolgsfall kann der Widerruf dann zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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