Die gescheiterte Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank bedeutet nicht das Aus für den Widerrufsjoker bei Autokrediten. Dass Autofinanzierungen mit der Mercedes-Bank widerrufen werden können, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. Februar 2019 (Az.: 4 O 20/18).

Das LG Berlin stellte fest, dass der Widerruf einer Autofinanzierung bei der Mercedes-Benz-Bank auch rund eineinhalb Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam erfolgt sei. Die Pflichtangaben in dem Kreditvertrag seien nicht ordnungsgemäß, so dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf immer noch erfolgen konnte. „Die Fehlerhaftigkeit bei Autokrediten haben auch schon andere Gerichte erkannt. Das Bemerkenswerte an dem Urteil des Landgerichts Berlin ist, dass es der Mercedes-Benz-Bank einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abspricht“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteile, habe sie keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, so das LG Berlin. Dies begründete es damit, dass die Wertersatzpflicht des Verbrauchers davon abhänge, dass er über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Diese Information müsse ordnungsgemäß erfolgen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sei wie eine fehlende Widerrufsbelehrung zu betrachten. Wie schwerwiegend der Fehler in der Widerrufsbelehrung ist, sei dabei unerheblich. „Dies führt dazu, dass bei Autokreditverträgen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen und erfolgreich widerrufen wurden, die Bank im Idealfall keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz hat“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Dass das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank abgewiesen und das LG Berlin sehr verbraucherfreundlich entschieden hat, ist für Rechtsanwalt Cäsar-Preller kein Widerspruch: „Das OLG Stuttgart hat die Klage abgewiesen, weil es die Schutzgemeinschaft für Bankkunden überhaupt nicht für klageberechtigt hält. Zu der Frage, ob die Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank fehlerhaft und darum auch noch Jahre nach Abschluss widerrufbar sind, hat sich das OLG Stuttgart nicht geäußert. Das hat u.a. das Landgericht Berlin getan und dabei sehr verbraucherfreundlich entschieden“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht.

Da bei Autofinanzierungen oftmals sog. verbundene Geschäfte vorliegen, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das Fahrzeug wird dann an die Bank gegeben und der Verbraucher erhält seine geleisteten Raten zurück.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

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