Kredite in Schweizer Franken waren eine Zeit lang zur Immobilienfinanzierung sehr beliebt. Doch viele Häuslebauer erlebten mit Fremdwährungsdarlehen ein böses Erwachen als der Euro gegenüber dem Franken deutlich an Wert verlor und die Zinslast dadurch erheblich gestiegen ist. Durch das Fremdwährungsdarlehen ist die Immobilie nicht günstiger, sondern deutlich teurer geworden.

„Allerdings müssen die Verbraucher über die Risiken eines Fremdwährungsdarlehens auch umfassend aufgeklärt werden. Ist die Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Das ARD-Magazin „plusminus“ erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die österreichische S-Immofin. Sie soll Häuslebauern in Süddeutschland Fremdwährungskredite in Schweizer Franken angeboten haben. Die Kunden seien einfach angerufen worden, die Nummern hatten die Vermittler „frei aus dem Telefonbuch und aus der Telefon CD“, berichtet eine ehemalige Finanzvermittlerin gegenüber dem Magazin. Für die Kunden erschien alles höchstseriös. Dokumente der S-Immofin trugen das Sparkassen-Logo. Tatsächlich steckten hinter der S-Immofin Banken aus dem österreichischen Sparkassenverbund. Kunden sollen von freien Finanzvermittlern in Süddeutschland geworben worden sein. So sollen rund 14.000 Fremdwährungskredite abgeschlossen worden sein. Viele dieser Finanzierungen gingen nach hinten los und die Verbraucher haben teils sechsstellige Beträge verloren. Ein Wirtschaftsdetektiv geht von einer Schadenssumme zwischen 250 und 500 Millionen Euro aus.

Über Risiken von Währungsverlusten sollen die Kunden dem Bericht zu Folge nicht aufgeklärt worden sein, ebenso wenig über versteckte Gebühren. Insgesamt hätte sich daraus ein Zinssatz zwischen 9 und 13 Prozent ergeben, berichtet eine ehemalige Vermittlerin.

Die Bausparkasse der Sparkassen ist inzwischen Rechtsnachfolgerin der S-Immofin und weist auf Anfrage des ARD-Magazins alle Vorwürfe zurück. Laut der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin habe die S-Immofin überhaupt keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften gehabt.

Viele Verbraucher haben durch die Fremdwährungskredite der S-Immofin hohe Verluste erlitten. „Ohne entsprechende Erlaubnis hätte die S-Immofin die Bankgeschäfte überhaupt nicht betreiben dürfen. Daraus können sich Schadensersatzansprüche der betroffenen Kreditnehmer ergeben“, sagt Rechtsanwalt Kanz.

Der Anwalt verweist auch auf die Rechtsprechung des EuGH und des BGH, wonach Verbraucher bei Fremdwährungsdarlehen über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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