Das Amtsgericht Nürnberg hat am 18. Juni 2018 das vorläufige Insolvenzverfahren über die UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: IN 717/18). Die Insolvenz trifft auch die Anleger der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG und UDI Sprint Festzins GmbH & Co.KG. Beide Gesellschaften haben in die Biogasanlage in Hessen investiert und warnen nun vor dem möglichen Ausfall von Forderungen.

Der geschlossene Fonds UDI Biogas 2011 wurde Ende 2010 aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 5000 Euro beteiligen. Das Geld investierte die Fondsgesellschaft in verschiedene Biogas-Projekte, die zum Beginn der Zeichnungsfrist noch nicht feststanden. Es handelt sich um einen sog. Blind-Pool. Bei der Geldanlage UDI Sprint Festzins IV gewährten die Anleger der Gesellschaft Nachrangdarlehen. Das Geld floss wiederum in verschiedene Erneuerbare-Energie-Projekte. Die Darlehensverträge haben bei einem Zinssatz von 3 bis 4 Prozent jährlich eine Laufzeit bis 2021.

Durch die Insolvenz der Biogasanlage in Otzberg-Nieder-Klingen ist nun auch das Geld der Anleger dieser beiden Kapitalanlagen in Gefahr. Die Gesellschaften teilen mit, dass ihre Fähigkeit, die Ansprüche der Anleger erfüllen zu können, durch die Pleite erheblich beeinträchtigt sein könnte. Das bedeutet, dass die Anleger der UDI Sprint Festzins möglicherweise nicht fristgerecht ihre Zinsen erhalten bzw. die Nachrangdarlehen nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können. Beim geschlossenen Fonds UDI Biogas 2011 können die prognostizierten Erträge ggf. nicht erreicht werden. „Bei beiden Geldanlagen drohen den Anlegern finanzielle Verluste“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Allerdings haben die Anleger Möglichkeiten, sich gegen die Verluste zu wehren. „Bei beiden Geldanlagen kann den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen. Daher hätten sie über die bestehenden Risiken in den Anlageberatungsgesprächen auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost, kann dies Schadensersatzansprüche rechtfertigen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Besonders bei Nachrangdarlehen wiegt das Totalverlust-Risiko schwer, da die Anleger mit ihren Forderungen hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger zurücktreten.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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